
Ein Beitrag mit wichtigen Informationen der IHK zu Schwerin
In Zeiten der Corona-Pandemie stehen die Ausbildungsunternehmen vor großen Herausforderungen. Wenn Gaststätten schließen müssen oder Mitarbeiter*innen ins Homeoffice gehen, bleibt oft die Frage: Wie kann ich meine Auszubildenden aus der Ferne bestmöglich betreuen?
Auszubildende dürfen vorübergehend im Homeoffice arbeiten, soweit dort ausbildungsrelevante Tätigkeiten verübt werden können und der Ausbilder*in mit dem Auszubildende in Kontakt steht. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch im Homeoffice, allerdings beschränkt: Unfälle im Zusammenhang mit dem privaten Lebensbereich sind beim Homeoffice keine Arbeitsunfälle.
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